Sportordnung

 

Sportordnung des Billard - Kreises Oberhausen e.V.

 

Abschnitt 1    -    Allgemeines

  

§ 1     Grundsatz

 

1.         Die Spielbestimmungen regeln verbindlich den allgemeinen Sportbetrieb im

            BK.Oberhausen. e.V.

 

2.         Übergeordnet sind die gültigen Sportordnungen der Deutschen Billard-

            Union (DBU) und des Billard-Landesverbandes - Niederrhein (BVNR).

 

3.         Für den Spielbetrieb auf Kreisebene, ist die Sportordnung des BK Oberhausen

            maßgebend.

 

4.         Eine Änderung der Sportordnung ist mit einfacher Mehrheit der Stimmen einer

            beschlußfähigen Mitgliederversammlung möglich.

 

§ 2     Offizielle Wettbewerbe

           

            Vom BK.Oberhausen werden alljährlich unter Beachtung der überörtlichen

            Termine nachfolgende Wettbewerbe ausgetragen:

            a)        Kreis - Mannschaftsmeisterschaften ( KMM )

            b)        Kreis - Einzelmeisterschaften ( KEM )

            c)        Pokalturniere


 

§ 3     Aufgaben des Kreissportwartes

 

1.         Der Kreissportwart ist für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung des

            Spielbetriebes zuständig.

 

2.         Zum Aufgabenbereich des Kreissportwartes gehören

            a)        Erteilung der Spielberechtigung

            b)        Kontrolle der Mannschaftsmeldungen

            c)        Überprüfung der Meldungen

            d)        Terminierung des Spielprogramms

            e)        Vergabe von Ausrichtungen zu den KEM

            f)         Weitermeldung der überörtlich spielenden Mannschaften

            g)        Weitermeldung von qualifizierten Spielern zur LEM

            h)        Verhängung von Bußgeldern und Sperren gemäß Strafenordnung

            i)         Einteilung der gemeldeten Mannschaften und Spieler in die Klassen der KMM und der KEM

            j)         Festsetzung der Spieldistanzen und Aufnahmebegrenzung bei der KMM

                        Die Aufgabenverteilung auf zwei Sportwarte ist möglich

   

§ 4      Spielzeit                                                                                                     

 

            Der Beginn der Spielzeit wird vom Kreissportwart festgesetzt, wobei Termine

            auf überörtlicher Ebene zu berücksichtigen sind.

  

§ 5     Meldefristen

 

1.  Die jeweiligen Meldefristen werden rechtzeitig durch den Kreissportwart bekannt gegeben.

2.   Bis zum angegebenen Datum haben die Meldungen und evtl. Unbedenklichkeitsbescheinigungen beim Kreissportwart vorzuliegen.


§ 6     Meldungen und Spielberechtigungen

 

  1. Bei den Mannschaftsmeldungen ist jeder Spieler mit Vor- und Zunamen, Stammnummer und Generaldurchschnitt (GD) anzugeben.
  2. Bei den Meldungen zu den KEM sind außerdem die genaue Anschrift und eine evtl. Telefonnummer anzugeben.
  3. Spieler, die zum ersten Mal einem Verband gemeldet werden, oder in der gemeldeten Disziplin noch nicht gespielt haben, sind mit einem geschätzten GD anzugeben.
  4. Bei der Mannschaftsmeldung sind alle Spieler (einschließlich der Ersatzspieler) in der Reihenfolge ihrer GD von oben nach unten aufzuführen. Spieler die mit einem höheren als den erspielten GD gemeldet werden, sind durch Markierungen zu kennzeichnen.
  5. Verspätet eingegangene Meldungen zu den KMM, KEM oder MPT werden nicht mehr berücksichtigt. Das gilt ebenso für Spieler, deren Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig vorliegen.
  6. Ein Spieler kann sich einem Zweitverein anschließen und dort auf großem Billard an Meisterschaften teilnehmen. Der Zweitverein ist verpflichtet, den Spieler als Mitglied zu melden.
  7. Spieler die in einer Technik – Diziplin auf Bundes- oder Landesebene spielen, können nicht an der KMM teilnehmen.
  8. Die Meldungen zu den Meisterschaften sind vom Verein schriftlich auf Vordruck vorzunehmen.
    a) Wird ein spieler der KMM, mehr als zwei mal als Ersatz auf Bundes- oder Landesebene in einer Technik – Diziplin eingesetzt, kann er nicht mehr für die laufende KMM eingesetzt werden.


§ 7     Aktive Spieler

Als aktive Spieler gelten alle Vereinsmitglieder, die ordnungsgemäß zu den KMM, KEM oder MPT gemeldet wurden.


§ 8     Altersgrenzen

 

1.         Zu den Jugendlichen zählt, wer noch nicht 19 Jahre alt ist.

2.         Zu den Junioren zählt, wer noch nicht 23 Jahre alt ist.                                              

3.         Zu den Senioren zählt, wer bereits 60 Jahre alt ist.

4.         Als Stichtag gilt jeweils der 1.9. der Spielzeit.

 

§ 9     Vereinswechsel

 

1. Der Verein kann jederzeit gewechselt werden, sofern der Spieler eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen kann.

2. Erfolgt der Vereinswechsel innerhalb des BKO nach Meldeschluss für die KMM, KEM oder MPT kann eine Spielberechtigung für die jeweilige Meisterschaft nicht erteilt werden. Bei Mannschaftsmeisterschaften ist der Wechsel nur bis 4 Wochen vor Meldeschluss möglich.

Ausnahme §25, Absatz 2

Verweigert der alte Verein die Ausstellung bzw. Aushändigung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, hat der Spieler ein Einspruchsrecht beim Rechtsausschuß des BK.Oberhausen.

 
3.Bei aufgelösten Vereinen erteilt der Kreissportwart eine Spielberechtigung für den neuen Verein.


§ 10   Spielgenehmigung


Spielgenehmigungen werden vom Kreissportwart erteilt.


 § 11 Sportkleidung

 

1.         Jeder Verein ist dafür verantwortlich, daß seine Spieler in einer vorschriftsmäs -

            sigen Sportkleidung zu offiziellen Wettbewerben des BK Oberhausen antreten.

 

2.         Oberhalb der Gürtellinie ist eine einheitliche Oberbekleidung ( Hemd oder Pul -

            lover in den Mannschaftsfarben ) einschließlich Vereinsemblem vorgeschrieben.         

Dazu eine schwarze Textilhose und schwarze Schuhe. Kopfbedeckungen sind

nur aus Krankheits- oder religiösen Gründen zulässig.          

§ 12 Proteste                                                                                          

 

1.         Kann ein Vorfall nicht intern oder durch Rücksprache mit dem Kreissportwart

            geregelt werden, kann beim Rechtsausschuß des BK.Oberhausen Protest einge-

            legt werden.


2.         Die Begründung des Protestes ist binnen zehn Tagen schriftlich dem Kreissport-

            wart zuzustellen. Die Protestgebühr von 40,00 € ist auf das Konto des

            BK.Oberhausen einzuzahlen. Bei Nichteinzahlung kann der Protest nicht berück-

            sichtigt werden.

 

3.         Der Kreisvorstand beruft innerhalb von zehn Tagen den Rechtsausschuß ein.

            Der Rechtsausschuß entscheidet nach mündlicher Verhandlung unter Einladung

            der Beteiligten in erster Instanz. Die Entscheidung wird den Beteiligten schrift-

            lich zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung muß eine Rechtsbehelfsbeleh-

            rung enthalten.

 

4.         Der unterlegene Verein hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Unterliegt er nur teilweise, ist ihm ein

            entsprechender Prozentsatz der Kosten in Rechnung zu

            stellen. Als unterlegen gilt auch, wer einen Antrag oder einen Rechtsbehelf zu -

            rücknimmt. Die Kosten des Verfahrens sind innerhalb von vier Wochen an den

            BK.Oberhausen zu zahlen. Bei Erfolg des Protestes wird die Protestgebühr

            erstattet.

 

  

            Abschnitt II    -    Kreis - Mannschaftsmeisterschaften (KMM)

 

   

§ 13   Klasseneinteilung

 

1.         Überörtliche Klasseneinteilungen werden durch die Spielordnung der DBU und

            des BVNR geregelt.

 

2.         Die KMM werden auf kleinem Billard ausgetragen. Gespielt wird in der

            Disziplin "Freie Partie". Andere zusätzliche Disziplinen können durch den Kreissportwart bestimmt werden.

 

3.         Jede Mannschaft besteht aus vier Stammspielern. Mannschaften sind in ihrer

            Klasse festgeschrieben und können nur durch Auf- oder Abstieg in einer anderen Klasse spielen.

            Aus allen Klassen soll nach Möglichkeit eine Mannschaft Auf- und Absteigen.

           

4.         Meldet ein Verein eine Mannschaft weniger, wird die letzte Mannschaft des Vereins gestrichen.

            Steigt die erste Mannschaft eines Vereins ab und die zweite Mannschaft auf, so bleibt die abgestiegene

            Mannschaft dennoch die 1. Mannschaft (Spielerbesetzung) des Vereins.

 

5.         Die Klasseneinteilung erfolgt aufgrund der gemeldeten Anzahl von Mannschaften unter Berücksichtigung

            sportlicher Gesichtspunkte.

 

6.         Die Spieldistanzen und Aufnahmebegrenzungen jeder Klasse werden anhand der mittleren Klassen -

            Durchschnitte durch den Kreissportwart festgelegt.         

 

7.         Die Klassenzugehörigkeit einer Mannschaft ergibt sich aus der Gesamtstärke der

            Mannschaft nach dem 2000 er System. Hierbei sind ausschließlich die

            Stammspieler zu berücksichtigen.

 

8.         Alle Mannschaften, die einen MDG von über 11,99 haben, können nur auf

            Landesebene starten.

                                                                                                                                              

 

§ 14   Spielereinstufung und Nachmeldungen                                               

 

1.         Maßgebend für die Reihenfolge der Spieler innerhalb einer Mannschaft bzw.

            eines Vereins ist grundsätzlich der GD aus der letzten Spielzeit.

 

2.         Zur Erreichung eines gültigen GD in der Freien-Partie kleines Billard,  sind

            mindestens drei Partien in einer Spielzeit erforderlich. Für die Ermittlung des GD

            in einer anderen als der Freien-Partie auf kleinem Billard ist die Anzahl der

            Spiele unerheblich.

 

3.         Wurden in der letzten Spielzeit weniger als drei Partien ausgetragen, gilt der zu -

            letzt gültige GD; höchstens jedoch drei Jahre.

 

4.         Spieler, die zum ersten Mal aktiv gemeldet werden und Spieler die drei oder mehr Jahre ausgesetzt haben,

            müssen mit einem geschätzten GD gemeldet werden. Die GD - Angabe hat wahrheitsgetreu zu erfolgen.

 

5.         Bei Spielern gemäß Absatz 4 ist nach fünf Partien der bis dahin erzielte GD

            zu errechnen und der Spieler entsprechend in die Mannschaft einzureihen.

               

6.         Spieler, die für die bereits begonnene Saison noch nicht gemeldet waren, können

            für die KMM bis zum 31.12. nachgemeldet werden.

            Nachmeldungen sind dem Sportwart und dem Schatzmeister mitzuteilen.

 

§ 15   Spieltage

 

1.         Die Spieltage werden vom Kreissportwart in geeigneter Form bekanntgegeben.

            Die Termine sind grundsätzlich einzuhalten.

 

2.         Spielnachverlegungen, die nicht vom Kreissportwart festgesetzt wurden, sind grundsätzlich nicht zulässig. Der

            Verein, der Änderungswünsche hat, muß beim

            Gegner den Antrag auf Verlegung stellen. Sie bedarf der vorherigen Zustimmung

            des Kreissportwartes. Können die Vereine keine Einigung erzielen, entscheidet

            der Kreissportwart. Bei Spielnachverlegungen, die ohne Zustimmung des Kreis-

            sportwartes erfolgten, wird das Spiel für den verursachenden Verein als verloren gewertet.

 

3.         Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in einer Klasse, haben diese, wenn

            möglich, am ersten Spieltag gegeneinander anzutreten.

 

4.         Spielverlegungen auf überörtlicher Ebene, die sich auf das Spielgeschehen im

            BK Oberhausen auswirken, werden durch den Kreissportwart geregelt.  

 

§ 16   Meisterschaftsspiele und Ersatzspieler                                               

 

1.        Die Meisterschaftsspiele (KMM, DBP, H. Schmischke-Jubiläumspokal) beginnen um 18,3o Uhr. Ausnahmen

           werden vor Spielsaison bekannt gegeben. Die Wartezeit beträgt 30 Minuten.

2.        Eine Mannschaft muß bei Beginn des Meisterschaftskampfes mit mindestens zwei Spielern angetreten sein.


3.        Die Mannschaftsaufstellungen sind vorher bekanntzugeben. Wenn dann ein Spieler nicht antritt, ist die jeweilige

           Partie als verloren zu werten.

4.        Der vierte Spieler einer Mannschaft muß spätestens um 22,30 Uhr angetreten sein, da sonst diese Partie als

           verloren gewertet wird.

5.         Für jede Mannschaft, aber auch für jeden Spieler innerhalb einer Mannschaft,

            können Ersatzspieler gemeldet werden.

            Beispiel:                                1.Müller                    GD      5,00

                                                         2.Schulte                 GD      4,50

                                                         Ers. Schmidt           GD      4,30

                                                         3.Meier                    GD      2,00

                                                         4.Jürgens                 GD      1,00

                                                         Ers.Peters               GD      0,90

            Der erste Spieler einer "zweiten", "dritten" usw. Mannschaft eines Vereins, darf

            über keinen höheren GD verfügen, als der letzte Stammspieler -ggf. der für ihn

            gemeldete Ersatz - der nächsthöheren Mannschaft des Vereins.

 

6.         Kommt eine Partie nicht zustande, weil beide Spieler fehlen, wird die Partie für

            beide als verloren gewertet.

 

7.         Eine Wertung eines Meisterschaftsspiels kommt nur dann zustande, wenn min -

            destens die Hälfte der Spieler einer Mannschaft ihre Partien gespielt haben.

 

8.         Eine Ersatzgestellung ist nur aus einer unteren Mannschaft möglich.

 

Sind mehr als 4 Spieler für eine Mannschaft gemeldet, rücken diese von unten nach oben auf, wenn ein vor ihnen platzierter Spieler fehlt. Werden dann noch Ersatzspieler benötigt, spielen diese hinter den Stammspielern platziert. 

Sind nur vier Spieler in einer Mannschaft gemeldet und es fehlt einer dieser Stammspieler, spielt der Ersatzspieler an der Position des fehlenden Spielers.

Werden mehrere Ersatzspieler eingesetzt, ist bei der Platzierung der GD zu beachten.


9.         Für die schwächste Mannschaft des Vereins ist wenigstens ein Ersatzspieler zu

            melden.


10.      Die Einspielzeit beträgt maximal fünf Minuten.


11.      Im Verhinderungsfall ist mit Einverständnis beider Mannschaften ein Bretter -

            tausch möglich; er ist auf dem Spielbericht anzugeben.


§ 17   Nichtantreten

 

1.         Mannschaften, die in der Hinrunde zu einem Auswärtskampf nicht antreten,

            müssen auf Verlangen des Gegners in der Rückrunde auf ihr Heimrecht verzichten und auswärts spielen.

                                                                                                                                    

2.         Scheidet eine Mannschaft in der Hinrunde aus, werden alle bis dahin ausgetrage-          nen Meisterschaftsspiele mit dieser Mannschaft nicht gewertet.

 

3.         Scheidet eine Mannschaft in der Rückrunde aus, werden nur die Meisterschafts-

            spiele der Rückrunde nicht gewertet .Die Meisterschaftsspiele der Hinrunde be -

            halten ihre Gültigkeit.

 

 

 

§ 18   Punktgleichheit

           

            Bei Gleichheit der Spielpunkte entscheiden zuerst die Partiepunkte und dann der

            MDG über die jeweilige Plazierung.

 

 

 

§ 19   Spielberichte

           

1.         Zur Ausfüllung und Einsendung der Spielberichte, die von beiden Mannschafts-

            führern unterschrieben sein müssen, ist die gastgebende Mannschaft verpflichtet.

            Die Verpflichtung geht auf die Gastmannschaft über, wenn die Heimmannschaft

            nicht angetreten ist.

 

2.         Die Spielberichte einer Woche können gesammelt werden, müssen aber bis zum

            Dienstag der folgenden Woche beim Kreissportwart vorliegen.

 

3.         Bemerkungen, die sich auf das Spielgeschehen beziehen, sind von beiden Mann -

            schaftsführern zu unterschreiben.

 

 

 

§ 20   Ergebnisdienst

           

           Die gastgebende Mannschaft ist verpflichtet, dem Kreispressewart nach Beendi

            gung des Meisterschaftsspiels das Spielergebnis unter Angabe der Spielnummer,

            der Spielpaarung und der Spielklasse telefonisch mitzuteilen. Dabei sollen auch

            interessante Einzelheiten durchgegeben werden. Spätester Termin ist der Tag nach

            dem Meisterschaftsspiel, 22,oo Uhr.

 

 

           

 

 

Abschnitt III   -   Kreis - Einzelmeisterschaften ( K E M )

 

 

 

 

 

 

§ 21   Spielberechtigung

 

1.         Spielberechtigt sind alle Spieler, die ordnungsgemäß zu den KEM gemeldet wur -

            den. Voraussetzung ist, der Spieler weist in der Freien - Partie auf kleinem Billard

            einen gültigen GD (aus wenigstens 3 Spielen) von neutraler Seite nach.

 

2.         Gastspieler gemäß Punkt 8.04 der Ausführbestimmungen zur Sportordnung der

            DBU können nur für ihren Stammverein an der KEM teilnehmen.

 

 

 

§ 22   Einstufung                                                                                                 

 

1.       Die Einstufung der Spieler in die betreffende Spielklasse erfolgt  anhand des

            zusammengefassten GD aus der KEM und KMM der jeweils letzten Spielzeit.

            Bei Spielern, die an der LEM oder LMM teilgenommen haben, ist der dort

            erzielte GD ggf. zu berücksichtigen. Außerdem zählt der im Dreiband -Mann-

            schafts -Pokal erzielte GD.

 

2.         Liegen keine oder nur über drei Jahre alte GD vor, wird der Spieler mit einem ge -

            schätzten GD eingestuft. Die Angabe des GD hat wahrheitsgetreu zu erfolgen. Für

            die Ermittlung des GD in einer anderen als der Freien Partie auf kleinem Billard           ist die Anzahl der Spiele unerheblich.

 

3.         Eine Einstufung in eine nächsthöhere Klasse ist aus sportlichen Gesichtspunkten

            zulässig. Sie kann nur vom Kreissportwart erfolgen.

 

 

 

§ 23   Spielklassen auf kleinem Billard

 

 

            Freie Partie

            Klasse               1       ab        40,00   GD   300   Points oder 10 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse   2       ab        25,00   GD   250   Points oder 10 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse   3       ab        12,00   GD   200   Points oder 15 Aufn. Weitermeld. LEM

            Damen           ab         1,50   GD   150   Points oder 20 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse   4       ab         7,00   GD   175   Points oder 25 Aufn.

            Klasse   5       ab         4,50   GD   150   Points oder 25 Aufn.

            Klasse   6       ab         3,00   GD   100   Points oder 25 Aufn.

            Klasse   7       ab         1,80   GD     75   Points oder 25 Aufn.

            Klasse   8       bis        1,79   GD     50   Points oder 25 Aufn.

 

 

 

            Cadre 35/2

            Klasse   1       ab        20,00   GD   250   Points oder 15 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse   2       ab        12,00   GD   175   Points oder 15 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse   3       ab         7,00   GD   150   Points oder 20 Aufn. 

            Senioren (60J)ab      4,00   GD   200   Points oder 20 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse   4       ab         4,00   GD   100   Points oder 25 Aufn. 

            Klasse   5       ab         2,00   GD     75   Points oder 25 Aufn. 

 

 

 

            Cadre 52/2

            Klasse   1       ab        15,00   GD   200   Points oder 15 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse   2       ab         7,50   GD   125   Points oder 15 Aufn. Weitermeld. LEM

 

 

 

            Einband

            Klasse   1       ab         5,00   GD   125   Points oder 20 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse   2       ab         3,00   GD     90   Points oder 25 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse   3       ab         1,80   GD     75   Points oder 25 Aufn.

            Klasse   4       bis        1,79   GD     50   Points oder 25 Aufn.

           

Dreiband

            Klasse   1       ab         0,900 GD     50   Points oder 40 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse   2       ab         0,700 GD     40   Points oder 40 Aufn. Weitermeld. LEM

            Damen           ab         0,400            30   Points oder 40 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse               3       ab         0,400 GD     30   Points oder 50 Aufn.         

            Klasse               4       bis        0,399 GD     20   Points oder 40 Aufn.

                                                                                                                                                                                             

 

 

 

 

 

§ 24    Spielklassen auf großem Billard.                                                                                 

 

 

            Freie Partie

            Klasse I         ab        25,00   GD     300     Points oder 10 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse II        ab        15,00   GD     200     Points oder 15 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse III      ab         8,00   GD     200     Points oder 20 Aufn.

            Klasse IV      ab         5,oo   GD     150     Points oder 20 Aufn.

 

 

 

            Cadre 47/2

            Klasse I         ab        15,00   GD     200     Points oder 10 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse II        ab        10,00   GD     150     Points oder 15 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse III      ab         7,00   GD     150     Points oder 20 Aufn.

 

 

 

            Cadre 71/2

            Klasse I         ab        10,00   GD     150     Points oder 15 Aufn. Weitermeld. LEM

 

 

 

            Einband

            Klasse I         ab         4,00   GD     100     Points oder 25 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse II        ab         2,75   GD      75     Points oder 20 Aufn. Weitermeld. LEM

 

 

 

            Dreiband

            Klasse I         ab         0,750 GD      40     Points oder 50 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse II        ab         0,600 GD      35     Points oder 50 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse III      ab         0,450 GD      30     Points oder 50 Aufn. Weitermeld. LEM

            Klasse IV      ab         0,300 GD      20     Points oder 50 Aufn.

 

            Bei Klassen, die auf Landesebene weitergemeldet werden ist zu beachten:

 

 

                                   4 und mehr Teilnehmer:             einfache Runde

 

 

                                   3                    Teilnehmer:   2 x      gegeneinander

                                   2                    Teilnehmer:   3 x      gegeneinander       

 

 

 

 

 

 

§ 25    Meldungen / Gruppeneinteilung

 

1.         Die Gruppeneinteilungen werden vom Kreissportwart aufgrund der GD der einzel-

            nen Spieler vorgenommen.

2.         Wer vor dem 30.06. von einem anderen Kreisverband zum BKO wechselt, kann zu             weiterführenden Einzelmeisterschaften nachgemeldet werden.       

 

 

 

 

 

 

§ 26    Meisterschaftsspiele

 

1.         Die  Spiele der KEM beginnen um 18.30 Uhr. Die Wartezeit beträgt 30 Minuten. Die Einspielzeit beträgt für jeden Spieler max. 5 Minuten

                                                                                                                                                                                         2.         Der Spielablauf ergibt sich aus den in der Anlage 1, Seite 1 - 2 aufgeführten Spiel -

            systemen. Innerhalb der Gruppen werden die Spieler nach ihrem GD eingeteilt.

Änderungen in der Reihenfolge sind zulässig.

Sind nur zwei Teilnehmer einer Vor-, Zwischen oder Endrunde anwesend, muss der Sieger mindestens 2 Partien gewonnen haben.

 

3.         Kann ein Spieler zu einer KEM nicht antreten, muß er sich bis spätestens einen

           Tag vor dem Spieltermin beim Kreissportwart und Ausrichter abmelden.

            Bei unvorhergesehenen Ereignissen sind der Ausrichter und Kreissportwart

            unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen.

 

4.         Bei Punktegleichheit in der KEM entscheidet zuerst der GD, dann der beste Ein -

            zeldurchschnitt und schließlich die Höchstserie. Besteht auch dann Gleichheit, so

            wird der zweitbeste Einzeldurchschnitt und endlich die zweitbeste Höchstserie herangezogen.

 

 

 

§ 27    Ausrichtung

 

1.         Jeder Verein ist verpflichtet, die ihm übertragenen KEM ordnungsgemäß auszu -

            richten. Auch wenn ein Verein keine KEM - Meldung abgegeben hat, muß er mit

            Ausrichtung rechnen.

 

2.         Vereine, die Spieler für die KEM auf großem Billard gemeldet haben, müssen sich 

            evtl. durch Abstellen von Schiedsrichtern und/oder Schreibern an der Ausrichtung

            eines anderen Vereins beteiligen.

 

3.         Die Turnierleitung wird vom ausrichtenden Verein gestellt. Dieser hat einen Tur -

            nierleiter zu benennen. Der Turnierleiter ist berechtigt, die Spieler als Schieds -

            richter oder Schreiber einzuteilen.

 

4.         Der ausrichtende Verein hat einen vollständigen Spielbericht zu erstellen, der vom

            Turnierleiter und den Teilnehmern zu unterschreiben ist. Der Spielbericht hat

            innerhalb von drei Tagen dem Kreissportwart vorzuliegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Abschnitt IV - Mannschaftspokalturniere   ( MPT ).

 

 

 

 

 

§ 28    Dreiband - Mannschaftspokal

 

1.         Der Dreiband - Mannschaftspokal wird alljährlich ausgetragen.

 

2.         Der Meldetermin wird vom Kreissportwart rechtzeitig bekanntgegeben.

 

 

3.         Bei der Meldung sind alle Spieler einschließlich Ersatzspieler in der Reihenfolge

            ihrer GD von oben nach unten aufzuführen.

 

4.         Spielberechtigt sind alle Spieler, die zu diesem Wettbewerb ordnungsgemäß       gemeldet werden. Nachmeldungen sind in der Hinrunde möglich.           

                                                                                                                                

5.         Spieler, die noch keinen GD nachweisen können, sind mit einem geschätzten GD

            anzugeben. Die GD-Angabe hat wahrheitsgetreu zu erfolgen.

 

6.         Für die Klasseneinteilung sowie Spieldistanzen und Aufnahmebegrenzung gelten

            § 13 , Abschnitte 3 - 5 entsprechend.

 

7.         Vor Beginn des Kampfes ist der gegnerischen Mannschaft die Mannschaftsauf -

            stellung bekanntzugeben.

 

 8.        Für die Spielberichte gilt § 19 entsprechend.

 

9.         Ansonsten gelten die Bestimmungen der KMM

 

 

 

 

 

§ 29    frei

 

 

 

 

 

§ 30    Ergänzende Vorschriften

            Soweit in § 28 und 29 keine anderslautenden Regelungen getroffen sind, gelten die

            Abschnitte I und II dieser Sportordnung für die MPT entsprechend.          

 

 

 

 

 

 

Abschnitt V   -   Strafen und Bußgelder                          

 

 

 

 

 

§ 31    Allgemeines

 

1.         Spieler, die in unvorschriftsmäßiger Spielkleidung zu offiziellen Wettbewerben an-

            treten, sind nicht spielberechtigt. Jeder Spieler hat das Recht, die Partie gegen    einen nicht korrekt gekleideten Gegner zu verweigern. Im Verweigerungsfall wird

            die Partie für den Gegner als verloren gewertet.

            Wird die Partie jedoch ausgetragen, ist ein Vermerk über die nicht ordnungsge -

            mäße Spielkleidung auf den Spielbericht erforderlich. Der nicht ordnungsgemäß

            gekleidete Spieler wird mit einer Ordnungsstrafe von 5,10 € belegt.

            Ist kein Vermerk im Spielbericht vorgenommen worden und wird ein Regelver -

            stoß bekannt, werden beide Spieler mit je 5,10 €  Ordnungsstrafe belegt.

 

2.         Spielberichte des BKO, BVNR, DBU, die zu spät beim Kreissportwart eingehen,                                      werden mit einer Ordnungsstrafe von 5,10 € belegt. Für jede weitere Woche

            erhöht sich die Ordnungsstrafe um  5,10 €. Bei Fehlen von Spielberichten nach

 4 Wochen,  ist eine zusätzliche Strafe von  10,20 € zu zahlen.

 Spielberichte die unkorrekt ausgefüllt werden, werden ebenfalls mit einer Ordnungsstrafe von  5,10 € belegt.

 

3.         Vereine, die ein Turnier nicht ordnungsgemäß ausrichten, werden mit einer Strafe

            von  25,60 € belegt.

                                                                                                                                            

4.         Bei Unsportlichkeit und Verstößen gegen die Spielordnung kann eine Sperre bis zu

            vier Meisterschaftsspiele verhängt werden.                                                                

                                                                                                                                

5.         Fehlt ein Vereinsvertreter bei einer vom Vorstand des Kreises einberufenen Ver -

            sammlung, ist eine Ordnungsstrafe von  25,60 € zu entrichten.

            Ebenfalls werden Vereine mit  25,60 € Strafe belegt, die Meldeformulare und

offizielle Anschreiben (DBU, BVNR, BKO) nicht fristgemäß oder unkorrekt beantworten.

                                                                                                                                                                                         

 

 

§ 32    bei Mannschaftsmeisterschaften (KMM, MPT, Deterding-Pokal)

 

 

 

6.         Mit   25,60 € wird ein Verein bestraft, der eine gemeldete und eingestufte

            Mannschaft vor Beendigung der Spielzeit zurückzieht.

 

7.         Tritt eine Mannschaft nicht an, zieht das eine Strafe von 30,70 € nach sich.

Tritt die gleiche Mannschaft ein zweites mal nicht an, erhöht sich die Strafe auf  50,00 €. Tritt die gleiche Mannschaft ein drittes mal nicht an, erfolgt ein Ausschluß aus der laufenden Meisterschaft.

 

8.         Tritt ein Spieler einer Mannschaft nicht an und wird hierfür auch kein Ersatz

            gestellt, zieht das eine Strafe von  10,20 € nach sich.

 

9.         Der Einsatz eines nicht gemeldeten oder eines nicht spielberechtigten Spielers wird

            mit  10,20 € und Punktabzug geahndet.

           

10.      Fehlt ein Spieler bei einem Meisterschaftsspiel unentschuldigt oder bricht ein

            Spieler ohne wichtigen Grund eine Partie bei einer KMM oder MPT ab, wird die

            Partie als verloren gewertet und der Spieler ab sofort für die Zeit der nächsten vier

            Spiele seiner Mannschaft gesperrt. Der Verein wird zu einer Ordnungsstrafe von

            10,20 € herangezogen.

 

11.             Wird der Kreispressewart nicht gemäß § 20 informiert, ist eine Strafe von  5,00 € zu zahlen.

 

11a     Mit 50,00 € wird bestraft, wenn Meldungen zur KMM verspätet oder unkorrekt eingereicht werden.

 

 

 

§ 33    bei Einzelmeisterschaften

 

 

 

12.      Verweigert ein Verein ohne triftigen Grund die Ausrichtung einer KEM wird er mit 25,60 €  bestraft.

 

 

 

13.      Tritt ein Spieler unentschuldigt nicht an oder bricht ein Spieler ohne wichtigen Grund eine Partie bei einer KEM - Disziplin ab, wird der Spieler mit 10,20 €

            bestraft. Außerdem wird er für die Einzelmeisterschaft dieser Disziplin in der

 

 

 

folgenden Saison gesperrt. Fehlt ein Spieler ohne jegliche Benachrichtigung, erhöht sich die Strafe auf 25,60 €.

            Er wird ab dem folgenden Jahr für die Teilnahme bei der KEM solange gesperrt,            bis alle Strafen bezahlt sind.

Im Wiederholungsfalle im lfd. Spieljahr wird neben den Bußgeldern eine

Spielsperre für alle Einzelmeisterschaften der folgenden Saison verhängt.

            Wer Abmeldungen zur LEM nicht an den Kreissportwart meldet, wird mit einer Strafe von 10,2o € belegt.           

 

14.             Wird ein Spieler bei einer KEM einsetzt, der für diese Disziplin weder gemeldet noch eine Spielberechtigung hatte, wird der Ausrichter mit einer Strafe von 25 € belegt.

 

15.             Nimmt ein Spieler, an einer Disziplin einer KEM teil, zu der er weder gemeldet noch eine Spielberechtigung hatte, wird er für die kommende KEM für diese

Diziplin gesperrt und zahlt eine Strafe von 10,oo €.

                                                                                 

 

 

 

§34     Entrichtung der Ordnungsstrafen und Bußgelder

 

 

           

            Werden die Strafen nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung durch den

            Kreisschatzmeister entrichtet, wird ein Säumniszuschlag von 10% der Gesamt -

            summe erhoben. Außerdem werden dem Verein und seinen Spielern bei

            Nichtentrichtung keine Startgenehmigung zur nächsten KMM, MPT oder KEM

            erteilt.

            Bei Einspruch ist eine Fristverlängerung von 14 Tagen gegeben.

 

 

 

§ 35    Verwendung der Ordnungsstrafen und Bußgelder     

 

Die eingenommenen Ordnungsstrafen sollen nach Abzug der entstandenen Kosten

            nach Bedarf der Nachwuchsförderung im BKO dienen.

 

           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abschnitt VI   -   Schlußbestimmung

 

 

 

 

 

§ 36    Inkrafttreten

 

 

 

            Diese Sportordnung tritt im März 2005 in Kraft und ist für alle Vereine bindend.

            Gleichzeitig wird die bis dahin geltende Spiel und Strafenordnung außer Kraft

            gesetzt.

 

            Oberhausen, im März 2005                                  

 

                1. Vorsitzender   ( Helmut Schmischke )