Sportordnung
Sportordnung des Billard - Kreises Oberhausen e.V.
1. Die Spielbestimmungen regeln verbindlich den allgemeinen Sportbetrieb im
BK.Oberhausen. e.V.
2. Übergeordnet sind die gültigen Sportordnungen der Deutschen Billard-
Union (DBU) und des Billard-Landesverbandes - Niederrhein (BVNR).
3. Für den Spielbetrieb auf Kreisebene, ist die Sportordnung des BK Oberhausen
maßgebend.
4. Eine Änderung der Sportordnung ist mit einfacher Mehrheit der Stimmen einer
beschlußfähigen Mitgliederversammlung möglich.
Vom BK.Oberhausen werden alljährlich unter Beachtung der überörtlichen
Termine nachfolgende Wettbewerbe ausgetragen:
a) Kreis - Mannschaftsmeisterschaften ( KMM )
b) Kreis - Einzelmeisterschaften ( KEM )
c) Pokalturniere
1. Der Kreissportwart ist für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung des
Spielbetriebes zuständig.
2. Zum Aufgabenbereich des Kreissportwartes gehören
a) Erteilung der Spielberechtigung
b) Kontrolle der Mannschaftsmeldungen
c) Überprüfung der Meldungen
d) Terminierung des Spielprogramms
e) Vergabe von Ausrichtungen zu den KEM
f) Weitermeldung der überörtlich spielenden Mannschaften
g) Weitermeldung von qualifizierten Spielern zur LEM
h) Verhängung von Bußgeldern und Sperren gemäß Strafenordnung
i) Einteilung der gemeldeten Mannschaften und Spieler in die Klassen der KMM und der KEM
j) Festsetzung der Spieldistanzen und Aufnahmebegrenzung bei der KMM
Die Aufgabenverteilung auf zwei Sportwarte ist möglich
Der Beginn der Spielzeit wird vom Kreissportwart festgesetzt, wobei Termine
auf überörtlicher Ebene zu berücksichtigen sind.
1. Die jeweiligen Meldefristen werden rechtzeitig durch den Kreissportwart bekannt gegeben.
2. Bis zum angegebenen Datum haben die Meldungen und evtl. Unbedenklichkeitsbescheinigungen beim Kreissportwart vorzuliegen.
- Bei den Mannschaftsmeldungen ist jeder Spieler mit Vor- und Zunamen, Stammnummer und Generaldurchschnitt (GD) anzugeben.
- Bei den Meldungen zu den KEM sind außerdem die genaue Anschrift und eine evtl. Telefonnummer anzugeben.
- Spieler, die zum ersten Mal einem Verband gemeldet werden, oder in der gemeldeten Disziplin noch nicht gespielt haben, sind mit einem geschätzten GD anzugeben.
- Bei der Mannschaftsmeldung sind alle Spieler (einschließlich der Ersatzspieler) in der Reihenfolge ihrer GD von oben nach unten aufzuführen. Spieler die mit einem höheren als den erspielten GD gemeldet werden, sind durch Markierungen zu kennzeichnen.
- Verspätet eingegangene Meldungen zu den KMM, KEM oder MPT werden nicht mehr berücksichtigt. Das gilt ebenso für Spieler, deren Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig vorliegen.
- Ein Spieler kann sich einem Zweitverein anschließen und dort auf großem Billard an Meisterschaften teilnehmen. Der Zweitverein ist verpflichtet, den Spieler als Mitglied zu melden.
- Spieler die in einer Technik – Diziplin auf Bundes- oder Landesebene spielen, können nicht an der KMM teilnehmen.
- Die Meldungen zu den Meisterschaften sind vom Verein schriftlich auf Vordruck vorzunehmen.
a) Wird ein spieler der KMM, mehr als zwei mal als Ersatz auf Bundes- oder Landesebene in einer Technik – Diziplin eingesetzt, kann er nicht mehr für die laufende KMM eingesetzt werden.
Als aktive Spieler gelten alle Vereinsmitglieder, die ordnungsgemäß zu den KMM, KEM oder MPT gemeldet wurden.
1. Zu den Jugendlichen zählt, wer noch nicht 19 Jahre alt ist.
2. Zu den Junioren zählt, wer noch nicht 23 Jahre alt ist.
3. Zu den Senioren zählt, wer bereits 60 Jahre alt ist.
4. Als Stichtag gilt jeweils der 1.9. der Spielzeit.
1. Der Verein kann jederzeit gewechselt werden, sofern der Spieler eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen kann.
2. Erfolgt der Vereinswechsel innerhalb des BKO nach Meldeschluss für die KMM, KEM oder MPT kann eine Spielberechtigung für die jeweilige Meisterschaft nicht erteilt werden. Bei Mannschaftsmeisterschaften ist der Wechsel nur bis 4 Wochen vor Meldeschluss möglich.
Ausnahme §25, Absatz 2
Verweigert der alte Verein die Ausstellung bzw. Aushändigung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, hat der Spieler ein Einspruchsrecht beim Rechtsausschuß des BK.Oberhausen.
3.Bei aufgelösten Vereinen erteilt der Kreissportwart eine Spielberechtigung für den neuen Verein.
Spielgenehmigungen werden vom Kreissportwart erteilt.
1. Jeder Verein ist dafür verantwortlich, daß seine Spieler in einer vorschriftsmäs -
sigen Sportkleidung zu offiziellen Wettbewerben des BK Oberhausen antreten.
2. Oberhalb der Gürtellinie ist eine einheitliche Oberbekleidung ( Hemd oder Pul -
lover in den Mannschaftsfarben ) einschließlich Vereinsemblem vorgeschrieben.
Dazu eine schwarze Textilhose und schwarze Schuhe. Kopfbedeckungen sind
nur aus Krankheits- oder religiösen Gründen zulässig.
1. Kann ein Vorfall nicht intern oder durch Rücksprache mit dem Kreissportwart
geregelt werden, kann beim Rechtsausschuß des BK.Oberhausen Protest einge-
legt werden.
2. Die Begründung des Protestes ist binnen zehn Tagen schriftlich dem Kreissport-
wart zuzustellen. Die Protestgebühr von 40,00 € ist auf das Konto des
BK.Oberhausen einzuzahlen. Bei Nichteinzahlung kann der Protest nicht berück-
sichtigt werden.
3. Der Kreisvorstand beruft innerhalb von zehn Tagen den Rechtsausschuß ein.
Der Rechtsausschuß entscheidet nach mündlicher Verhandlung unter Einladung
der Beteiligten in erster Instanz. Die Entscheidung wird den Beteiligten schrift-
lich zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung muß eine Rechtsbehelfsbeleh-
rung enthalten.
4. Der unterlegene Verein hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Unterliegt er nur teilweise, ist ihm ein
entsprechender Prozentsatz der Kosten in Rechnung zu
stellen. Als unterlegen gilt auch, wer einen Antrag oder einen Rechtsbehelf zu -
rücknimmt. Die Kosten des Verfahrens sind innerhalb von vier Wochen an den
BK.Oberhausen zu zahlen. Bei Erfolg des Protestes wird die Protestgebühr
erstattet.
1. Überörtliche Klasseneinteilungen werden durch die Spielordnung der DBU und
des BVNR geregelt.
2. Die KMM werden auf kleinem Billard ausgetragen. Gespielt wird in der
Disziplin "Freie Partie". Andere zusätzliche Disziplinen können durch den Kreissportwart bestimmt werden.
3. Jede Mannschaft besteht aus vier Stammspielern. Mannschaften sind in ihrer
Klasse festgeschrieben und können nur durch Auf- oder Abstieg in einer anderen Klasse spielen.
Aus allen Klassen soll nach Möglichkeit eine Mannschaft Auf- und Absteigen.
4. Meldet ein Verein eine Mannschaft weniger, wird die letzte Mannschaft des Vereins gestrichen.
Steigt die erste Mannschaft eines Vereins ab und die zweite Mannschaft auf, so bleibt die abgestiegene
Mannschaft dennoch die 1. Mannschaft (Spielerbesetzung) des Vereins.
5. Die Klasseneinteilung erfolgt aufgrund der gemeldeten Anzahl von Mannschaften unter Berücksichtigung
sportlicher Gesichtspunkte.
6. Die Spieldistanzen und Aufnahmebegrenzungen jeder Klasse werden anhand der mittleren Klassen -
Durchschnitte durch den Kreissportwart festgelegt.
7. Die Klassenzugehörigkeit einer Mannschaft ergibt sich aus der Gesamtstärke der
Mannschaft nach dem 2000 er System. Hierbei sind ausschließlich die
Stammspieler zu berücksichtigen.
8. Alle Mannschaften, die einen MDG von über 11,99 haben, können nur auf
Landesebene starten.
1. Maßgebend für die Reihenfolge der Spieler innerhalb einer Mannschaft bzw.
eines Vereins ist grundsätzlich der GD aus der letzten Spielzeit.
2. Zur Erreichung eines gültigen GD in der Freien-Partie kleines Billard, sind
mindestens drei Partien in einer Spielzeit erforderlich. Für die Ermittlung des GD
in einer anderen als der Freien-Partie auf kleinem Billard ist die Anzahl der
Spiele unerheblich.
3. Wurden in der letzten Spielzeit weniger als drei Partien ausgetragen, gilt der zu -
letzt gültige GD; höchstens jedoch drei Jahre.
4. Spieler, die zum ersten Mal aktiv gemeldet werden und Spieler die drei oder mehr Jahre ausgesetzt haben,
müssen mit einem geschätzten GD gemeldet werden. Die GD - Angabe hat wahrheitsgetreu zu erfolgen.
5. Bei Spielern gemäß Absatz 4 ist nach fünf Partien der bis dahin erzielte GD
zu errechnen und der Spieler entsprechend in die Mannschaft einzureihen.
6. Spieler, die für die bereits begonnene Saison noch nicht gemeldet waren, können
für die KMM bis zum 31.12. nachgemeldet werden.
Nachmeldungen sind dem Sportwart und dem Schatzmeister mitzuteilen.
1. Die Spieltage werden vom Kreissportwart in geeigneter Form bekanntgegeben.
Die Termine sind grundsätzlich einzuhalten.
2. Spielnachverlegungen, die nicht vom Kreissportwart festgesetzt wurden, sind grundsätzlich nicht zulässig. Der
Verein, der Änderungswünsche hat, muß beim
Gegner den Antrag auf Verlegung stellen. Sie bedarf der vorherigen Zustimmung
des Kreissportwartes. Können die Vereine keine Einigung erzielen, entscheidet
der Kreissportwart. Bei Spielnachverlegungen, die ohne Zustimmung des Kreis-
sportwartes erfolgten, wird das Spiel für den verursachenden Verein als verloren gewertet.
3. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in einer Klasse, haben diese, wenn
möglich, am ersten Spieltag gegeneinander anzutreten.
4. Spielverlegungen auf überörtlicher Ebene, die sich auf das Spielgeschehen im
BK Oberhausen auswirken, werden durch den Kreissportwart geregelt.
1. Die Meisterschaftsspiele (KMM, DBP, H. Schmischke-Jubiläumspokal) beginnen um 18,3o Uhr. Ausnahmen
werden vor Spielsaison bekannt gegeben. Die Wartezeit beträgt 30 Minuten.
2. Eine Mannschaft muß bei Beginn des Meisterschaftskampfes mit mindestens zwei Spielern angetreten sein.
3. Die Mannschaftsaufstellungen sind vorher bekanntzugeben. Wenn dann ein Spieler nicht antritt, ist die jeweilige
Partie als verloren zu werten.
4. Der vierte Spieler einer Mannschaft muß spätestens um 22,30 Uhr angetreten sein, da sonst diese Partie als
verloren gewertet wird.
5. Für jede Mannschaft, aber auch für jeden Spieler innerhalb einer Mannschaft,
können Ersatzspieler gemeldet werden.
Beispiel: 1.Müller GD 5,00
2.Schulte GD 4,50
Ers. Schmidt GD 4,30
3.Meier GD 2,00
4.Jürgens GD 1,00
Ers.Peters GD 0,90
Der erste Spieler einer "zweiten", "dritten" usw. Mannschaft eines Vereins, darf
über keinen höheren GD verfügen, als der letzte Stammspieler -ggf. der für ihn
gemeldete Ersatz - der nächsthöheren Mannschaft des Vereins.
6. Kommt eine Partie nicht zustande, weil beide Spieler fehlen, wird die Partie für
beide als verloren gewertet.
7. Eine Wertung eines Meisterschaftsspiels kommt nur dann zustande, wenn min -
destens die Hälfte der Spieler einer Mannschaft ihre Partien gespielt haben.
8. Eine Ersatzgestellung ist nur aus einer unteren Mannschaft möglich.
Sind mehr als 4 Spieler für eine Mannschaft gemeldet, rücken diese von unten nach oben auf, wenn ein vor ihnen platzierter Spieler fehlt. Werden dann noch Ersatzspieler benötigt, spielen diese hinter den Stammspielern platziert.
Sind nur vier Spieler in einer Mannschaft gemeldet und es fehlt einer dieser Stammspieler, spielt der Ersatzspieler an der Position des fehlenden Spielers.
Werden mehrere Ersatzspieler eingesetzt, ist bei der Platzierung der GD zu beachten.
9. Für die schwächste Mannschaft des Vereins ist wenigstens ein Ersatzspieler zu
melden.
10. Die Einspielzeit beträgt maximal fünf Minuten.
11. Im Verhinderungsfall ist mit Einverständnis beider Mannschaften ein Bretter -
tausch möglich; er ist auf dem Spielbericht anzugeben.
1. Mannschaften, die in der Hinrunde zu einem Auswärtskampf nicht antreten,
müssen auf Verlangen des Gegners in der Rückrunde auf ihr Heimrecht verzichten und auswärts spielen.
2. Scheidet eine Mannschaft in der Hinrunde aus, werden alle bis dahin ausgetrage- nen Meisterschaftsspiele mit dieser Mannschaft nicht gewertet.
3. Scheidet eine Mannschaft in der Rückrunde aus, werden nur die Meisterschafts-
spiele der Rückrunde nicht gewertet .Die Meisterschaftsspiele der Hinrunde be -
halten ihre Gültigkeit.
Bei Gleichheit der Spielpunkte entscheiden zuerst die Partiepunkte und dann der
MDG über die jeweilige Plazierung.
1. Zur Ausfüllung und Einsendung der Spielberichte, die von beiden Mannschafts-
führern unterschrieben sein müssen, ist die gastgebende Mannschaft verpflichtet.
Die Verpflichtung geht auf die Gastmannschaft über, wenn die Heimmannschaft
nicht angetreten ist.
2. Die Spielberichte einer Woche können gesammelt werden, müssen aber bis zum
Dienstag der folgenden Woche beim Kreissportwart vorliegen.
3. Bemerkungen, die sich auf das Spielgeschehen beziehen, sind von beiden Mann -
schaftsführern zu unterschreiben.
Die gastgebende Mannschaft ist verpflichtet, dem Kreispressewart nach Beendi
gung des Meisterschaftsspiels das Spielergebnis unter Angabe der Spielnummer,
der Spielpaarung und der Spielklasse telefonisch mitzuteilen. Dabei sollen auch
interessante Einzelheiten durchgegeben werden. Spätester Termin ist der Tag nach
dem Meisterschaftsspiel, 22,oo Uhr.
1. Spielberechtigt sind alle Spieler, die ordnungsgemäß zu den KEM gemeldet wur -
den. Voraussetzung ist, der Spieler weist in der Freien - Partie auf kleinem Billard
einen gültigen GD (aus wenigstens 3 Spielen) von neutraler Seite nach.
2. Gastspieler gemäß Punkt 8.04 der Ausführbestimmungen zur Sportordnung der
DBU können nur für ihren Stammverein an der KEM teilnehmen.
1. Die Einstufung der Spieler in die betreffende Spielklasse erfolgt anhand des
zusammengefassten GD aus der KEM und KMM der jeweils letzten Spielzeit.
Bei Spielern, die an der LEM oder LMM teilgenommen haben, ist der dort
erzielte GD ggf. zu berücksichtigen. Außerdem zählt der im Dreiband -Mann-
schafts -Pokal erzielte GD.
2. Liegen keine oder nur über drei Jahre alte GD vor, wird der Spieler mit einem ge -
schätzten GD eingestuft. Die Angabe des GD hat wahrheitsgetreu zu erfolgen. Für
die Ermittlung des GD in einer anderen als der Freien Partie auf kleinem Billard ist die Anzahl der Spiele unerheblich.
3. Eine Einstufung in eine nächsthöhere Klasse ist aus sportlichen Gesichtspunkten
zulässig. Sie kann nur vom Kreissportwart erfolgen.
Klasse 1 ab 40,00 GD 300 Points oder 10 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse 2 ab 25,00 GD 250 Points oder 10 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse 3 ab 12,00 GD 200 Points oder 15 Aufn. Weitermeld. LEM
Damen ab 1,50 GD 150 Points oder 20 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse 4 ab 7,00 GD 175 Points oder 25 Aufn.
Klasse 5 ab 4,50 GD 150 Points oder 25 Aufn.
Klasse 6 ab 3,00 GD 100 Points oder 25 Aufn.
Klasse 7 ab 1,80 GD 75 Points oder 25 Aufn.
Klasse 8 bis 1,79 GD 50 Points oder 25 Aufn.
Klasse 1 ab 20,00 GD 250 Points oder 15 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse 2 ab 12,00 GD 175 Points oder 15 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse 3 ab 7,00 GD 150 Points oder 20 Aufn.
Senioren (60J)ab 4,00 GD 200 Points oder 20 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse 4 ab 4,00 GD 100 Points oder 25 Aufn.
Klasse 5 ab 2,00 GD 75 Points oder 25 Aufn.
Klasse 1 ab 15,00 GD 200 Points oder 15 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse 2 ab 7,50 GD 125 Points oder 15 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse 1 ab 5,00 GD 125 Points oder 20 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse 2 ab 3,00 GD 90 Points oder 25 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse 3 ab 1,80 GD 75 Points oder 25 Aufn.
Klasse 4 bis 1,79 GD 50 Points oder 25 Aufn.
Dreiband
Klasse 1 ab 0,900 GD 50 Points oder 40 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse 2 ab 0,700 GD 40 Points oder 40 Aufn. Weitermeld. LEM
Damen ab 0,400 30 Points oder 40 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse 3 ab 0,400 GD 30 Points oder 50 Aufn.
Klasse 4 bis 0,399 GD 20 Points oder 40 Aufn.
Klasse I ab 25,00 GD 300 Points oder 10 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse II ab 15,00 GD 200 Points oder 15 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse III ab 8,00 GD 200 Points oder 20 Aufn.
Klasse IV ab 5,oo GD 150 Points oder 20 Aufn.
Klasse I ab 15,00 GD 200 Points oder 10 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse II ab 10,00 GD 150 Points oder 15 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse III ab 7,00 GD 150 Points oder 20 Aufn.
Klasse I ab 10,00 GD 150 Points oder 15 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse I ab 4,00 GD 100 Points oder 25 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse II ab 2,75 GD 75 Points oder 20 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse I ab 0,750 GD 40 Points oder 50 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse II ab 0,600 GD 35 Points oder 50 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse III ab 0,450 GD 30 Points oder 50 Aufn. Weitermeld. LEM
Klasse IV ab 0,300 GD 20 Points oder 50 Aufn.
Bei Klassen, die auf Landesebene weitergemeldet werden ist zu beachten:
2 Teilnehmer: 3 x gegeneinander
1. Die Gruppeneinteilungen werden vom Kreissportwart aufgrund der GD der einzel-
nen Spieler vorgenommen.
2. Wer vor dem 30.06. von einem anderen Kreisverband zum BKO wechselt, kann zu weiterführenden Einzelmeisterschaften nachgemeldet werden.
1. Die Spiele der KEM beginnen um 18.30 Uhr. Die Wartezeit beträgt 30 Minuten. Die Einspielzeit beträgt für jeden Spieler max. 5 Minuten
2. Der Spielablauf ergibt sich aus den in der Anlage 1, Seite 1 - 2 aufgeführten Spiel -
systemen. Innerhalb der Gruppen werden die Spieler nach ihrem GD eingeteilt.
Änderungen in der Reihenfolge sind zulässig.
Sind nur zwei Teilnehmer einer Vor-, Zwischen oder Endrunde anwesend, muss der Sieger mindestens 2 Partien gewonnen haben.
3. Kann ein Spieler zu einer KEM nicht antreten, muß er sich bis spätestens einen
Tag vor dem Spieltermin beim Kreissportwart und Ausrichter abmelden.
Bei unvorhergesehenen Ereignissen sind der Ausrichter und Kreissportwart
unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen.
4. Bei Punktegleichheit in der KEM entscheidet zuerst der GD, dann der beste Ein -
zeldurchschnitt und schließlich die Höchstserie. Besteht auch dann Gleichheit, so
wird der zweitbeste Einzeldurchschnitt und endlich die zweitbeste Höchstserie herangezogen.
1. Jeder Verein ist verpflichtet, die ihm übertragenen KEM ordnungsgemäß auszu -
richten. Auch wenn ein Verein keine KEM - Meldung abgegeben hat, muß er mit
Ausrichtung rechnen.
2. Vereine, die Spieler für die KEM auf großem Billard gemeldet haben, müssen sich
evtl. durch Abstellen von Schiedsrichtern und/oder Schreibern an der Ausrichtung
eines anderen Vereins beteiligen.
3. Die Turnierleitung wird vom ausrichtenden Verein gestellt. Dieser hat einen Tur -
nierleiter zu benennen. Der Turnierleiter ist berechtigt, die Spieler als Schieds -
richter oder Schreiber einzuteilen.
4. Der ausrichtende Verein hat einen vollständigen Spielbericht zu erstellen, der vom
Turnierleiter und den Teilnehmern zu unterschreiben ist. Der Spielbericht hat
innerhalb von drei Tagen dem Kreissportwart vorzuliegen.
1. Der Dreiband - Mannschaftspokal wird alljährlich ausgetragen.
2. Der Meldetermin wird vom Kreissportwart rechtzeitig bekanntgegeben.
3. Bei der Meldung sind alle Spieler einschließlich Ersatzspieler in der Reihenfolge
ihrer GD von oben nach unten aufzuführen.
4. Spielberechtigt sind alle Spieler, die zu diesem Wettbewerb ordnungsgemäß gemeldet werden. Nachmeldungen sind in der Hinrunde möglich.
5. Spieler, die noch keinen GD nachweisen können, sind mit einem geschätzten GD
anzugeben. Die GD-Angabe hat wahrheitsgetreu zu erfolgen.
6. Für die Klasseneinteilung sowie Spieldistanzen und Aufnahmebegrenzung gelten
§ 13 , Abschnitte 3 - 5 entsprechend.
7. Vor Beginn des Kampfes ist der gegnerischen Mannschaft die Mannschaftsauf -
stellung bekanntzugeben.
8. Für die Spielberichte gilt § 19 entsprechend.
9. Ansonsten gelten die Bestimmungen der KMM
Soweit in § 28 und 29 keine anderslautenden Regelungen getroffen sind, gelten die
Abschnitte I und II dieser Sportordnung für die MPT entsprechend.
Abschnitt V - Strafen und Bußgelder
1. Spieler, die in unvorschriftsmäßiger Spielkleidung zu offiziellen Wettbewerben an-
treten, sind nicht spielberechtigt. Jeder Spieler hat das Recht, die Partie gegen einen nicht korrekt gekleideten Gegner zu verweigern. Im Verweigerungsfall wird
die Partie für den Gegner als verloren gewertet.
Wird die Partie jedoch ausgetragen, ist ein Vermerk über die nicht ordnungsge -
mäße Spielkleidung auf den Spielbericht erforderlich. Der nicht ordnungsgemäß
gekleidete Spieler wird mit einer Ordnungsstrafe von 5,10 € belegt.
Ist kein Vermerk im Spielbericht vorgenommen worden und wird ein Regelver -
stoß bekannt, werden beide Spieler mit je 5,10 € Ordnungsstrafe belegt.
2. Spielberichte des BKO, BVNR, DBU, die zu spät beim Kreissportwart eingehen, werden mit einer Ordnungsstrafe von 5,10 € belegt. Für jede weitere Woche
erhöht sich die Ordnungsstrafe um 5,10 €. Bei Fehlen von Spielberichten nach
4 Wochen, ist eine zusätzliche Strafe von 10,20 € zu zahlen.
Spielberichte die unkorrekt ausgefüllt werden, werden ebenfalls mit einer Ordnungsstrafe von 5,10 € belegt.
3. Vereine, die ein Turnier nicht ordnungsgemäß ausrichten, werden mit einer Strafe
von 25,60 € belegt.
4. Bei Unsportlichkeit und Verstößen gegen die Spielordnung kann eine Sperre bis zu
vier Meisterschaftsspiele verhängt werden.
5. Fehlt ein Vereinsvertreter bei einer vom Vorstand des Kreises einberufenen Ver -
sammlung, ist eine Ordnungsstrafe von 25,60 € zu entrichten.
Ebenfalls werden Vereine mit 25,60 € Strafe belegt, die Meldeformulare und
offizielle Anschreiben (DBU, BVNR, BKO) nicht fristgemäß oder unkorrekt beantworten.
6. Mit 25,60 € wird ein Verein bestraft, der eine gemeldete und eingestufte
Mannschaft vor Beendigung der Spielzeit zurückzieht.
7. Tritt eine Mannschaft nicht an, zieht das eine Strafe von 30,70 € nach sich.
Tritt die gleiche Mannschaft ein zweites mal nicht an, erhöht sich die Strafe auf 50,00 €. Tritt die gleiche Mannschaft ein drittes mal nicht an, erfolgt ein Ausschluß aus der laufenden Meisterschaft.
8. Tritt ein Spieler einer Mannschaft nicht an und wird hierfür auch kein Ersatz
gestellt, zieht das eine Strafe von 10,20 € nach sich.
9. Der Einsatz eines nicht gemeldeten oder eines nicht spielberechtigten Spielers wird
mit 10,20 € und Punktabzug geahndet.
10. Fehlt ein Spieler bei einem Meisterschaftsspiel unentschuldigt oder bricht ein
Spieler ohne wichtigen Grund eine Partie bei einer KMM oder MPT ab, wird die
Partie als verloren gewertet und der Spieler ab sofort für die Zeit der nächsten vier
Spiele seiner Mannschaft gesperrt. Der Verein wird zu einer Ordnungsstrafe von
10,20 € herangezogen.
11. Wird der Kreispressewart nicht gemäß § 20 informiert, ist eine Strafe von 5,00 € zu zahlen.
11a Mit 50,00 € wird bestraft, wenn Meldungen zur KMM verspätet oder unkorrekt eingereicht werden.
12. Verweigert ein Verein ohne triftigen Grund die Ausrichtung einer KEM wird er mit 25,60 € bestraft.
bestraft. Außerdem wird er für die Einzelmeisterschaft dieser Disziplin in der
folgenden Saison gesperrt. Fehlt ein Spieler ohne jegliche Benachrichtigung, erhöht sich die Strafe auf 25,60 €.
Er wird ab dem folgenden Jahr für die Teilnahme bei der KEM solange gesperrt, bis alle Strafen bezahlt sind.
Im Wiederholungsfalle im lfd. Spieljahr wird neben den Bußgeldern eine
Spielsperre für alle Einzelmeisterschaften der folgenden Saison verhängt.
Wer Abmeldungen zur LEM nicht an den Kreissportwart meldet, wird mit einer Strafe von 10,2o € belegt.
14. Wird ein Spieler bei einer KEM einsetzt, der für diese Disziplin weder gemeldet noch eine Spielberechtigung hatte, wird der Ausrichter mit einer Strafe von 25 € belegt.
15. Nimmt ein Spieler, an einer Disziplin einer KEM teil, zu der er weder gemeldet noch eine Spielberechtigung hatte, wird er für die kommende KEM für diese
Diziplin gesperrt und zahlt eine Strafe von 10,oo €.
Werden die Strafen nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung durch den
Kreisschatzmeister entrichtet, wird ein Säumniszuschlag von 10% der Gesamt -
summe erhoben. Außerdem werden dem Verein und seinen Spielern bei
Nichtentrichtung keine Startgenehmigung zur nächsten KMM, MPT oder KEM
erteilt.
Bei Einspruch ist eine Fristverlängerung von 14 Tagen gegeben.
Die eingenommenen Ordnungsstrafen sollen nach Abzug der entstandenen Kosten
nach Bedarf der Nachwuchsförderung im BKO dienen.
Diese Sportordnung tritt im März 2005 in Kraft und ist für alle Vereine bindend.
Gleichzeitig wird die bis dahin geltende Spiel und Strafenordnung außer Kraft
gesetzt.
Oberhausen, im März 2005
1. Vorsitzender ( Helmut Schmischke )